Rechnungen schreiben mit besonderen Auflagen verknüpft?
von: Peter K. ()
Datum: 20.06.2024
Hallo,
wir als kleiner, gemeinnütziger Verein unterhalb der 22.000 stellen einem anderen Verein für die Erbringung von Leistungen innerhalb des Zweckbetriebs eine Rechnung.
- Wir berechnen: für 1h Stunde 400,00; auch die zweite Stunde 800,00; ab der dritten angefangenen Stunde berechnen wir pro Stunde 200,00.
D.h. also, dass bei üblicherweise 3h wir 1.000,00 in Rechnung stellen.
Frage: Müssen wir das auf der Rechnung auch so aufschreiben (1), oder würde Variante (2) auch genügen?
(1) Wir stellen Ihnen hiermit in Rechnung:
[Leistung] 1 h 400,00
1 h 400,00
1 h 200,00
____________________
3 h 1.000,00
(2) Wir stellen Ihnen hiermit in Rechnung:
[Leistung] 3 h 1.000,00
- Außerdem würde mich interessieren:
Ist es grds. erlaubt, von Auftraggeber A einen anderen Stundensatz zu verlangen als von Auftraggeber B oder verstößt das z.B. gegen einen (Vereins-)Gebot?
Oder müsste sich die Abweichung der Stundensätze sich in einem akzeptablen Bereich bewegen? z.B. 400 pro h bei A, 500 pro h bei B
- Wenn bspw. wir von A 1.000 pro Stunde verlangen und von B 100 pro Stunde, würde das den Anschein erfüllen, der Verein würde sich irgendwie an bestimmten Auftraggebern bereichern?
Würde das dann ggf. "Wucher" o.ä. darstellen? Kann das ggf. nachträglich zu Problemen (durch wen auch immer) kommen?
- Ist man als Verein verpflichtet, sich an Vergleichssätzen anderer Vereine/Leistungserbringer "auf dem Markt" zu orientieren/hiernach "Ausschau" zu halten, oder ist alles erlaubt, solange der Auftraggeber auf ein unterbreitetes Angebot eingeht?
Danke für Eure Antwort!