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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Peter K. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir als kleiner, gemeinnütziger Verein unterhalb > der 22.000 stellen einem anderen Verein für die > Erbringung von Leistungen innerhalb des > Zweckbetriebs eine Rechnung. > > - Wir berechnen: für 1h Stunde 400,00; auch die > zweite Stunde 800,00; ab der dritten angefangenen > Stunde berechnen wir pro Stunde 200,00. > D.h. also, dass bei üblicherweise 3h wir 1.000,00 > in Rechnung stellen. > > Frage: Müssen wir das auf der Rechnung auch so > aufschreiben (1), oder würde Variante (2) auch > genügen? > > > (1) Wir stellen Ihnen hiermit in Rechnung: > 1 h 400,00 > 1 h 400,00 > 1 h 200,00 > ____________________ > 3 h 1.000,00 > > (2) Wir stellen Ihnen hiermit in Rechnung: > 3 h 1.000,00 > > > - Außerdem würde mich interessieren: > Ist es grds. erlaubt, von Auftraggeber A einen > anderen Stundensatz zu verlangen als von > Auftraggeber B oder verstößt das z.B. gegen einen > (Vereins-)Gebot? > > Oder müsste sich die Abweichung der Stundensätze > sich in einem akzeptablen Bereich bewegen? z.B. > 400 pro h bei A, 500 pro h bei B > > - Wenn bspw. wir von A 1.000 pro Stunde verlangen > und von B 100 pro Stunde, würde das den Anschein > erfüllen, der Verein würde sich irgendwie an > bestimmten Auftraggebern bereichern? > Würde das dann ggf. "Wucher" o.ä. darstellen? Kann > das ggf. nachträglich zu Problemen (durch wen auch > immer) kommen? > > - Ist man als Verein verpflichtet, sich an > Vergleichssätzen anderer > Vereine/Leistungserbringer "auf dem Markt" zu > orientieren/hiernach "Ausschau" zu halten, oder > ist alles erlaubt, solange der Auftraggeber auf > ein unterbreitetes Angebot eingeht? > > > Danke für Eure Antwort!
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