Re: Spenden und Spendenbescheinigung
von: pfeffer ()
Datum: 19.03.2024
Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, weil der Steuerabzug keine Rolle spielt.
Bei der Mittelweitergabe (es gilt hier § 58 Nr. 1 AO) kommt es zum einen darauf an, in welchem Land der Verein seinen Sitz hat. Hier gibt es bei Ländern des EWR und der EU grundsätzlich keine Bedenken. Bei anderen Ländern muss nachgewiesen werden, dass sie vergleichbar der deutschen Gemeinnützigkeit begünstigt sind. Hier würde ich mit dem Finanzamt abklären, welche Voraussetzungen da erfüllt sein müssen.