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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, > weil der Steuerabzug keine Rolle spielt. > Bei der Mittelweitergabe (es gilt hier § 58 Nr. 1 > AO) kommt es zum einen darauf an, in welchem Land > der Verein seinen Sitz hat. Hier gibt es bei > Ländern des EWR und der EU grundsätzlich keine > Bedenken. Bei anderen Ländern muss nachgewiesen > werden, dass sie vergleichbar der deutschen > Gemeinnützigkeit begünstigt sind. Hier würde ich > mit dem Finanzamt abklären, welche Voraussetzungen > da erfüllt sein müssen.
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