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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Supervision für die eigenen Mitarbeiter müsste > dort zugeordnet werden, wo auch die Personalkosten > verbucht werden. > > Wie die an Externe erbrachten > Supervisionsleistungen behandelt werden, hängt von > den Satzungszwecken ab. > Leistungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, > die zum Selbstkostenpreis erbracht werden, sind > grundsätzlich Zweckbetrieb.
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