Re: Dokumentationspflicht bei Zuwendungen an Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2024
Ja, eine solche Aufstellung ist sinnvoll, weil Zuwendungen an Mitglieder ja nur in begrenzter Höhe erlaubt sind. Es muss also ein zumindest überschlägiger Nachweis erfolgen, dass nicht mehr als 40 bzw. 60 Euro pro Person zugewendet wurden. Das muss nicht mit einer Liste geschehen. Die Zahl der beteiligten Mitgliederzahl muss genügen.