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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Dokumentationspflicht bei Zuwendungen an Mitglieder
von: Engy ()
Datum: 10.04.2024

Hallo,
wie es in Bayern so üblich ist hat jedes Dorf sein eigenen Volksfest und natürlich gibt es da einen Vereinsabend an dem alle Vereine teilnehmen. Teilnehmende Mitglieder bekommen vom Verein im Gegenzug Getränkemarken oder Wertmarken (Mitgliederpflege).
Jetzt hätte ich die Frage ob der Verein eine Dokumentationspflicht über die einzelnen Zuwendungen hat. Unser Kassier besteht auf eine Teilnehmerliste um den Empfang der Zuwendung (ca 10€) zu dokumentieren. Ist dies wirklich steuerlich oder aus anderen Gründen erforderlich? Irgendwie sind wir der einige Verein der im Bierzelt Listen ausfüllt und vermute das es einfacher gelöst werden kann.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und vielleicht auch auf eine referenzierbare Quelle verweisen.
Danke

MFG
Stefan

Re: Dokumentationspflicht bei Zuwendungen an Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2024

Ja, eine solche Aufstellung ist sinnvoll, weil Zuwendungen an Mitglieder ja nur in begrenzter Höhe erlaubt sind. Es muss also ein zumindest überschlägiger Nachweis erfolgen, dass nicht mehr als 40 bzw. 60 Euro pro Person zugewendet wurden. Das muss nicht mit einer Liste geschehen. Die Zahl der beteiligten Mitgliederzahl muss genügen.

Re: Dokumentationspflicht bei Zuwendungen an Mitglieder
von: Engy ()
Datum: 20.04.2024

Danke für die Antwort. Gibt es da irgendwo eine Dokumentation oder eine schriftliche Richtlinie. Unser Kassier ist da etwas uneinsichtig.

Re: Dokumentationspflicht bei Zuwendungen an Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 21.04.2024

Ich kenne da nichts Amtliches.