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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, eine solche Aufstellung ist sinnvoll, weil > Zuwendungen an Mitglieder ja nur in begrenzter > Höhe erlaubt sind. Es muss also ein zumindest > überschlägiger Nachweis erfolgen, dass nicht mehr > als 40 bzw. 60 Euro pro Person zugewendet wurden. > Das muss nicht mit einer Liste geschehen. Die Zahl > der beteiligten Mitgliederzahl muss genügen.
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