Fortbildungen
von: LuHa ()
Datum: 09.04.2024
Hallo,
Zweck des Vereins ist
a. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Mobilisierung des öffentlichen Bewusstseins gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und jegliche Form von Extremismus, insbesondere durch
• Aufklärung der Bevölkerung in Form von Veranstaltungen, Publikationen und Aktionen
• Informations- und Motivationskampagnen und -veranstaltungen
b. die Förderung der politischen Bildung (Volksbildung) auf Grundlage der Nor- men und Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie sowie Schaffung und Förderung politischer Wahrnehmungsfähigkeit und politischen Verantwor-
tungsbewusstseins, insbesondere durch
• Veranstaltungen zur Demokratiebildung, z.B. Podiumsdiskussionen,
Ausstellungen, Demonstrationen
• öffentliches Auftreten wie z.B. Stellungnahmen und Publikationen
Hierzu möchte der Verein Fortbildungen, z.B. Argumentationstraining, zu Social-Media-Kampagnen und historische Aufklärungen anbieten. Dafür soll von den Teilnehmenden ein Beitrag erhoben werden.
Fallen diese Einnahmen in den Zweckbetrieb? Macht das einen unterschied, ob die Fortbildungen nur für Mitglieder oder die Öffentlichkeit angeboten werden?