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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > Zweck des Vereins ist > a. die Förderung internationaler Gesinnung, der > Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des > Völkerverständigungsgedankens sowie die > Mobilisierung des öffentlichen Bewusstseins gegen > gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und jegliche > Form von Extremismus, insbesondere durch > • Aufklärung der Bevölkerung in Form von > Veranstaltungen, Publikationen und Aktionen > • Informations- und Motivationskampagnen und > -veranstaltungen > b. die Förderung der politischen Bildung > (Volksbildung) auf Grundlage der Nor- men und > Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie > sowie Schaffung und Förderung politischer > Wahrnehmungsfähigkeit und politischen Verantwor- > tungsbewusstseins, insbesondere durch > • Veranstaltungen zur Demokratiebildung, z.B. > Podiumsdiskussionen, > Ausstellungen, Demonstrationen > • öffentliches Auftreten wie z.B. Stellungnahmen > und Publikationen > > > Hierzu möchte der Verein Fortbildungen, z.B. > Argumentationstraining, zu Social-Media-Kampagnen > und historische Aufklärungen anbieten. Dafür soll > von den Teilnehmenden ein Beitrag erhoben werden. > > > > Fallen diese Einnahmen in den Zweckbetrieb? Macht > das einen unterschied, ob die Fortbildungen nur > für Mitglieder oder die Öffentlichkeit angeboten > werden?
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