Re: Mitgliedern Ihre Anreisekosten erstatten
von: pfeffer ()
Datum: 04.04.2024
1) Wäre so eine Anreiseerstattung für die Mitglieder etwas, dass der Vorstand alleine Beschließen kann, oder wäre hier die Mitgliederversammlung zu befragen? Erfordert es ggf. sogar eine Satzungsgrundlage?
# Wenn es bisher nicht übliche war, müsste die Mitgliederversammlung befragt werden
2) Wird hier die Kilometerpauschale (von 0,30 € pro gefahrenem km) angewendet, die auch bei einer Reisekostenabrechnung genutzt würde, oder gilt hier ein anderer Betrag?
# 30 Cent ist der steuerfreie Betrag. Der Verein hat bei der Erstattung natürlich freie Wahl.
3) Wie müsste man eine solche Erstattung verbuchen? Fiele das in den ideellen Bereich, oder hängt dies womöglich von der Tätigkeit ab, die die Mitglieder durchführen? Also müsste ich die Erstattung bei denen, die zum Proben kommen in den ideellen Bereich buchen, bei denjenigen, die für den Bühnenbau auftauchen jedoch in den Zweckbetrieb und bei denen, die sich um den Garten kümmern in die Vermögensverwaltung, u.s.w.?
# Die Reisekosten werden dort verbucht, wo die Tätigkeit der Mitglieder hinfällt. Eigentlich müssen auch die Proben in den Zweckbetrieb fallen, wenn die Aufführungen, für die geprobt wird, Zweckbetrieb sind.
4) Muss jede Anreise einzeln verbucht werden, oder lässt sich das auch z.B. auf ein Jahr gesammelt durchführen (Anzahl der Erscheinen × Strecke von Wohnort zu Vereinsgebäude × 2 × Pauschalbetrag)? Ersteres scheint mir ein organisatorischer Alptraum zu sein.
# Das kann auch gesammelt abgerechnet werden.