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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Wäre so eine Anreiseerstattung für die > Mitglieder etwas, dass der Vorstand alleine > Beschließen kann, oder wäre hier die > Mitgliederversammlung zu befragen? Erfordert es > ggf. sogar eine Satzungsgrundlage? > > # Wenn es bisher nicht übliche war, müsste die > Mitgliederversammlung befragt werden > > 2) Wird hier die Kilometerpauschale (von 0,30 € > pro gefahrenem km) angewendet, die auch bei einer > Reisekostenabrechnung genutzt würde, oder gilt > hier ein anderer Betrag? > > # 30 Cent ist der steuerfreie Betrag. Der Verein > hat bei der Erstattung natürlich freie Wahl. > > 3) Wie müsste man eine solche Erstattung > verbuchen? Fiele das in den ideellen Bereich, oder > hängt dies womöglich von der Tätigkeit ab, die die > Mitglieder durchführen? Also müsste ich die > Erstattung bei denen, die zum Proben kommen in den > ideellen Bereich buchen, bei denjenigen, die für > den Bühnenbau auftauchen jedoch in den > Zweckbetrieb und bei denen, die sich um den Garten > kümmern in die Vermögensverwaltung, u.s.w.? > > # Die Reisekosten werden dort verbucht, wo die > Tätigkeit der Mitglieder hinfällt. Eigentlich > müssen auch die Proben in den Zweckbetrieb fallen, > wenn die Aufführungen, für die geprobt wird, > Zweckbetrieb sind. > > 4) Muss jede Anreise einzeln verbucht werden, oder > lässt sich das auch z.B. auf ein Jahr gesammelt > durchführen (Anzahl der Erscheinen × Strecke von > Wohnort zu Vereinsgebäude × 2 × Pauschalbetrag)? > Ersteres scheint mir ein organisatorischer > Alptraum zu sein. > > # Das kann auch gesammelt abgerechnet werden.
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