Re: Kauf T-Shirts mit Werbe Logo Unternehmen
von: pfeffer ()
Datum: 01.02.2023
Ein schriftlicher Vertrag muss grundsätzlich nicht sein.
Die Werbeeinnahmen sind umsatzsteuerbar. Die Kosten aus dem Beflocken bei Steuerpflicht vorsteuerabzugsfähig.
Das Unternehmern zahlt ja wahrscheinlich nicht nur das Beflocken!? Wenn das Shirt überwiegend der Werbung dient, können auch die Kosten (und Vorsteuern) dafür abzugsfähig sein.