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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein schriftlicher Vertrag muss grundsätzlich nicht > sein. > Die Werbeeinnahmen sind umsatzsteuerbar. Die > Kosten aus dem Beflocken bei Steuerpflicht > vorsteuerabzugsfähig. > Das Unternehmern zahlt ja wahrscheinlich nicht nur > das Beflocken!? Wenn das Shirt überwiegend der > Werbung dient, können auch die Kosten (und > Vorsteuern) dafür abzugsfähig sein.
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