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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Supervision
von: Hutschke ()
Datum: 14.03.2024

Hallo zusammen,

das Thema finde ich nicht im Kontierungs ABC und auch hier im Forum gab es keinen Treffer.

Wir machen Supervisionen Vereinsintern um Konflikte in der Mitgliedschaft vorbeugen zu können. Bieten aber selbst auch Supervisionen für andere an. Diese können kostenlos besucht werden. Wir erhalten von der Supervisorin eine Rechnung für die Leistung.

Kontenrahmen SKR49 wird verwendet.

Welches Konto steht denn für Vereinsintern zur Verfügung? 2800 Mitgliederpflege? Sonstige Kosten 2900?

Als Veranstaltung haben wir dafür das Konto 6680 genommen also einfach als bezogene Leistung gebucht. Sind wir damit richtig unterwegs?

Vielen Dank schomal vorab!

Re: Supervision
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2024

Die Supervision für die eigenen Mitarbeiter müsste dort zugeordnet werden, wo auch die Personalkosten verbucht werden.

Wie die an Externe erbrachten Supervisionsleistungen behandelt werden, hängt von den Satzungszwecken ab.
Leistungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, die zum Selbstkostenpreis erbracht werden, sind grundsätzlich Zweckbetrieb.