Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: Vereinsmensch ()
Datum: 17.10.2022
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Arbeit, das Abo lohnt sich seit Jahren.
Folgende Situation:
in unserem gemeinnützigen Verein haben wir in den vergangenen Jahren im Vergleich zu unserer ideellen und zweckwirtschaftlichen Betätigung nie einen größeren Wirtschaftsbetrieb unterhalten.
Nun würden wir uns gern regelmäßiger an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen, um Aufträge im Bereich der Organisation von Bürgerbeteiligungsprozessen zu generieren. Die Tätigkeiten in diesen Aufträgen entsprechen dabei unserer Satzung. Die Einordnung in den wirtschaftlichen Bereich geschieht nur, weil wir dabei mit nicht steuerbegünstigen Unternehmen konkurrieren. Solche Aufträge haben wir in der Vergangenheit nur unregelmäßig angenommen, es überwogen geförderte Projekte im ideellen Bereich und Tätigkeiten im Zweckbetrieb (z.B. Bildungsveranstaltungen).
Die Gewinne würden für unsere zweckgemäße Tätigkeit verwendet werden. Bedingt durch den Zeitpunkt der Rechnungsstellung könnte es aber dazu kommen, dass in einem Geschäftsjahr große Umsätze in diesen Aufträgen erzielt würden, möglicherweise in ähnlicher Höhe wie die steuerbegünstigten Einnahmen.
Kann eine solche Vorgehensweise schädlich für unsere Gemeinnützigkeit sein?