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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage ist hier zunächst, in welcher Weise die > Organisation von Bürgerbeteiligungsprozessen den > Satzungszwecken entspricht. Einen einschlägigen > gemeinnützigen Katalogzweck gibt es hier ja > nicht. > Bei Zweckbetrieben nach § 66 bis 68 Abgabenordnung > spielt die Konkurrenz zu nicht begünstigten > Betrieben keine Rolle. Das gilt z.B., für > Bildungsveranstaltungen.
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