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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vom Verein angebotene Fortbildungen
von: SMay ()
Datum: 12.03.2024

Hallo,
unser Sportverein hat u.a.auch eine Abteilung Turnen, für die wir dringend weitere Übungsleiter benötigen. Aus diesem Grund möchte der Verein eine Fortbildung dafür anbieten.
Wenn nun sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder teilnehmen dürfen, dann werden die Teilnehmergebühren und auch die Kosten ( Verpflegung) doch im ust-freien Zweckbetrieb gebucht. Ist das richtig?
Und wie wird das Honorar der Trainerin, die kein Mitglied des Vereins ist, dann eingeordnet? Ebenfalls im Zweckbetrieb?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Re: Vom Verein angebotene Fortbildungen
von: pfeffer ()
Datum: 12.03.2024

Ob Mitglieder oder Nichtmitglieder teilnehmen, spielt für die steuerliche Zuordnung keine Rolle. Solche Lehrgänge fallen in den Zweckbetrieb. Das gilt dann auch für die Kosten, wie etwa für die Lehrgangsleiter.

Re: Vom Verein angebotene Fortbildungen
von: SMay ()
Datum: 12.03.2024

Danke!