Re: Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: Dominik B ()
Datum: 01.03.2024
pfeffer schrieb:
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> Muss ich das buchhalterisch irgendwo abbilden?
> Oder wie wird sowas dargestellt?
>
> # Ja. Buchhalterisch wird die reguläre Miete für
> den Raum als Einnahme als Sponsoring verbucht. Das
> wird dann gegen die Mietkosten wieder ausgebucht.
> So sind sowohl die Sponsoringeinnahme als auch die
> Mietkosten erfasst.
> Auf die Website schaut das Finanzamt schon mal,
> deswegen sollte man das korrekt abbilden.
Wie funktioniert das dann genau, ich bin umsatzsteuerpflichtig. Bekomme aber keinen Geldfluss und auch keine Belege
Kann ich das trotzdem als Einnahme mit 19% buchen und als Ausgabe Mietkosten mit 19%