Gewinnspiel bei Anmeldungen zur Vereinsveranstaltung
von: teng ()
Datum: 19.07.2022
Hallo zusammen,
mir stellt sich die Frage, ob unser Vorhaben eines kleinen Gewinnspiels so unkompliziert ist, wie es sich anhört. Ich habe dazu schon den Beitrag zur ‚Verlosung von Getränkegutscheinen‘ durchgelesen. Es gibt aber ein paar Unterschiede:
* Der Gewinn soll sein: 3x Getränke/Essenspaket auf einer unserer eigenen Veranstaltungen durch eigenen Cateringbetrieb (Einkaufswert < 10€/Paket; würde entsprechend im Geschäftsbetrieb gebucht)
* Es nimmt automatisch jeder Gast teil, wenn er ein Ticket für die Veranstaltung bis zu einem Stichtag gebucht hat. Die Tickets dienen nur der Deckung des Unkostenbeitrags für die Veranstaltung die mit dem gemeinnützigen Zweck verbunden ist. Damit verstehe ich das so, dass es keine Teilnahmegebühren für ein Glücks-/Gewinnspiel sind.
* Die Gewinner werden per Zufall ausgelost
* Der Gewinn muss nicht angenommen werden
Die Motivation des Gewinnspiels liegt auf der Hand → wir wollen Gäste motivieren sich früher anzumelden, damit wir Planungssicherheit haben.
Ich bin mir jetzt nicht absolut sicher wie es rechtlich aussieht, denn der Zufall bestimmt den Gewinner. Damit wäre es Glücksspiel. Allerdings gibt es keinen Einsatz für die Teilnahme an diesem Spiel, weshalb es wieder nicht meldepflichtig aussieht. Dazu kommt der geringe Gegenwert beim, welcher auch nur bei unserem Verein geltend gemacht werden kann.
Meine Frage also: Ist das ein Glücksspiel, welches ich anmelden muss? Und ist die Buchung unseres Einkaufs für die Gewinne in den Geschäftsbetrieb unter welchen unser Catering fällt, so richtig? Den exakten Unterschied zwischen Glücks- und Gewinnspiel habe ich leider noch nicht sicher verstanden.
Viele Grüße,
teng