unentgeltliche Überlassung von Vereinsräumen
von: CGM Meiningen ()
Datum: 19.05.2022
Hallo in die Runde,
wir haben ein großer Vereinegebäude, sind gemeinnützig anerkannt.
Wir haben ab und zu Anfragen von anderen Gruppen und Vereinen (Theaterproben, Englschkurs...) die wöchentlich einen Raum für 2 Stunden nutzen wollen.
Wir würden den sehr gerne kostenlos zur Verfügung stellen (ohne weiter Leistungen) , ist das steuerlich relevant und schädlich für die Gemeinnützigkeit