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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostümpfand als Finanzierungsinstrument - Ausweis Verbindlichekiten
von: TanzMaus ()
Datum: 20.02.2024

Guten Abend zusammen,

wir haben einen neuen Tanzsportverein gegründet - die Gemeinnützigkeit wurde vom FA nach Satzungsprüfung festgestellt. Ein Kostüm für die Tanzenden kostet, bestehend aus mehreren Teilen 720€ brutto.

Zur Finanzierung haben wir uns gedacht, das Kostüm gegen ein Pfand von 300€ auszugeben, der Rest kann durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Entgegen einer Mietkaution möchte ich diese Geld jedoch nutzen und nicht separat auf einem Konto bei Seite legen. Der Rückzahlungszeitpunk ist ungewiss, jedoch zur Entstehung der Verbindlichkeit mind. über 1 Jahr.

1. Meiner Auffassung nach sind die 300€ keine Einnahmen in der EÜR, sondern müssen Erfolgsneutral behandelt werden. Würde ich diese als Verbindlichkeiten ausweisen?

10 Kostüme: 7.200€
10 Pfand: 3.000€
Sonstige Einnahmen: 4.200€

2. Wenn das Pfand erfolgsneutral betrachtet wird, ergibt sich für das Jahr 01 ein Verlust in der Höhe der Summe des Kostümpfandes. Die Mitgliedsbeiträge für Jahr 02 sowie das Bankguthaben decken die Verbindlichkeiten - eine Überschuldung des Vereins ist hier nicht zu sehen.

Verbindlichkeiten aus 01: 3.000€
Bankguthaben: 0€
Sonstige Einnahmen: 3.100€

3. In Jahr 02 kommen neue Tanzende dazu. Hierzu sollen weitere Kostüme angeschafft werden. Das Bankguthaben und die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen werden mit dem Pfand wieder zur Finanzierung genutzt. Es sind vereinzelte Einnahmen eingeplant, dennoch ergibts sich in 02 wieder ein Verlust. Die Mitgliedsbeiträge in 03 decken dann ca. 50% der Verbindlichkeit. Liegt hier eine Überschuldung des Vereins vor, da 50% zur Deckung der Verbindlichkeit fehlen oder kann man hier durch Verbindlichkeiten über einem 1 Jahr argumentieren? Gibt es einen Unterschied ob die Verbindlichkeiten gegen die eigenen Mitglieder besteht oder gegen einen Dritten?

Verbindlichkeiten aus 01: 3.000€
Bankguthaben: 3.100€

10 Kostüme: 7.200€
10 Pfand: 3.000€
Sonstige Einnahmen: 2.000€

Verbindlichkeiten 02: 6.000€
Bankguthaben: 900€

Mitgliedsbeiträge 03: 3.000€

Re: Kostümpfand als Finanzierungsinstrument - Ausweis Verbindlichekiten
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2024

1. Meiner Auffassung nach sind die 300€ keine Einnahmen in der EÜR, sondern müssen Erfolgsneutral behandelt werden. Würde ich diese als Verbindlichkeiten ausweisen?

# Genau. Sie wären wie eine Kaution zu buchen.

Verluste sind grundsätzlich keine Problem. Sie führen auch nicht automatisch zur Insolvenzreife des Vereins.
Außerdem könnte man die Kostüme ja bilanziell aktivieren.