Umsatzsteuer
von: Gerd ()
Datum: 24.02.2024
Wir sind ein Chor, gemeinnützig und Kleinunternehmer. Seit vielen Jahren blieben wir immer unter der USt-Grenze von 17.500 € bzw. 22.000 €. In 2023 lagen unsere wirtschaftlichen Einnahmen allerdings über den 22.000 €, weshalb wir in 2024 umsatzsteuerpflichtig werden. Wir haben einen Aufenthaltsraum, in dem wir nach den Proben Getränke verkaufen. Die Beschaffung dieser Getränke erfolgt tw. im Supermarkt, wo wir nur einen Kassenbon erhalten.
Frage: Berechtigt dieser Kassenbon einen Vorsteuerabzug? Es fehlen ja einige Bestandteile einer "normalen" Rechnung, wie z.B. unsere Anschrfit oder eine RNr.
Vielen Dank für Ihre Antwort.