Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: pfeffer ()
Datum: 05.04.2024
Wenn wir als Verein mit einem Info/Mitmachstand an einem Sportfest der Stadt teilnehmen und hier ausschließlich Ausgaben haben (Marketingmaterial, Material zum Standaufbau, etc.) jedoch keinerlei Einnahmen aus dieser Veranstaltung generien, wie sind die entstanden Aufwendungen dann zu buchen?
# Das hängt von den Angeboten ab, die dort präsentiert werden. Werbung für Sportkurse fällt in den Zweckbetrieb, Mitgliederwerbung in den ideellen Bereich.
Muss ich hierfür einen Zweckbetrieb Sport eröffnen oder kann ich die Kosten einfach im ideelen Bereich (z. B. unter Marketingkosten oder sonstige Kosten) verbuchen?
# Da auch der Zweckbetrieb ertragssteuerfrei ist, spielt das eigentlich keine Rolle. Ein Aufteilung wäre vor allem bei Vorsteuerabzug sinnvoll.
Einen Zweckbetrieb Sport würde man aber nicht "eröffnen", weil Ausgaben dort ja nur anfallen können, wenn es auch Einnahmen gibt. Wenn es den Zweckbetrieb also nicht schon gibt, fallen die Kosten in den ideellen Bereich.