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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: SMay ()
Datum: 20.02.2024

Hallo,
ich habe eine Frage zur Zuzahlung Sportbekleidung. Wenn wir für unsere Abteilungen Sportbekleidung einkaufen und diese (z.T.unter Berücksichtigung eines kleinen Vereinszuschusses) an die Mitglieder weiterverkaufen, gehören dann Einkauf und Verkauf in den wiGB, mit Mwst, bzw.Vst-Berücksichtigung?

VG S.May

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2024

Ja, das fällt in den wiGB. Ein Vorsteuerabzug ist unter den üblichen Maßgaben möglich.

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: SMay ()
Datum: 21.02.2024

Vielen Dank für die Rückmeldung. Wenn der Artikel an das Vereinsmitglied vergünstigt weiterverkauft wird, also ein Vereinszuschuss gewährt wird, wird dieser dann ebenfalls in den wiGb gebucht oder in den ideellen Bereich?

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2024

Der Zuschuss wird gar nicht gebucht, weil hier ja kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: Matze ()
Datum: 24.02.2024

Hallo,

bei uns ist der Fall etwas anders gelegen.
Wir haben in Zusammenarbeit mit einem Sporthändler unser Vereinstrikot designed.
Unser Mitglieder können das Trikot direkt beim Fachhändler kaufen, der Verein tritt also nicht als Verkäufer auf.

Gegen Vorlage des Rechnungsbelegs möchten wir den Mitgliedern einen Teilbetrag (10-15€) der Trikotkosten im Nachgang erstatten, da diese ausschließlich für Vereinszwecke genutzt werden.

Wie sind diese Zuzahlungen des Vereins nun zu buchen? Aus meiner Sicht müssten diese in den ideelen Bereich fallen unter Ausgaben für Sportkleidung fallen oder? Oder fällt es doch unter Mitgliederpflege und muss daher bei den Aufmerksamkeiten für Mitglieder mit berücksichtigt werden?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

VG Matthias
Matthias

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2024

Wie sind diese Zuzahlungen des Vereins nun zu buchen? Aus meiner Sicht müssten diese in den ideelen Bereich fallen unter Ausgaben für Sportkleidung fallen oder?

# Ja, wenn mit den Sportbetrieb keine Einnahmen erzielt werden.

Oder fällt es doch unter Mitgliederpflege und muss daher bei den Aufmerksamkeiten für Mitglieder mit berücksichtigt werden?

# Nein, bei Mitgliederpflege geht es um satzungsfremde Ausgaben.

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: Matze ()
Datum: 25.02.2024

Vielen Dank für die Antwort.

Nein wir erziehlen mit unserem Sportbetreib keine Einnahmen (Eintrittsgelder, Preisgelder oder ähnliches)

Wir stelllen lediglich unserem Trikotsponsor einen Betrag X für die Werbeleistung auf den Trikots in Rechnung. Die Einnahmen hierraus würde ich nach meinem Verständnis im wirt. Geschäftsbetrieb verbuchen oder?

Also Zuschüsse an die Mitglieder für die Trikots (nach Vorlage Kaufnachweis) als Ausgaben im idellen Bereich und die Einnahmen durchs Trikotsponsering im wirt. Geschäftsbetrieb. Wäre dies so korrekt?

Zudem noch eine kurze Rückfrage zur Mitgliederpflege:

Wie eng ist satzungsfremde Ausgabe definiert? Wäre es schon Satzungsfremd, wenn z. B. die Mitglieder eines Fußballvereins an einem Laufwettbewerb teilnehmen und der Verein die Startgebühr der Sportler übernimmt? Es handelt sich dabei ja immernoch um einen Sport, jedoch nicht um Fußball.

Kommt es hier auf den Wortlaut der Satzung an? Bei Zweck ist die Förderung des Sports wäre die Ausgabe entsprechend i. O., bei einer Satzung mit dem Zweck Förderung der Sportart Fußball n. O. -> Mitgliederpflege?

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2024

Wir stelllen lediglich unserem Trikotsponsor einen Betrag X für die Werbeleistung auf den Trikots in Rechnung. Die Einnahmen hierraus würde ich nach meinem Verständnis im wirt. Geschäftsbetrieb verbuchen oder?

# Ganz richtig.

Also Zuschüsse an die Mitglieder für die Trikots (nach Vorlage Kaufnachweis) als Ausgaben im idellen Bereich und die Einnahmen durchs Trikotsponsering im wirt. Geschäftsbetrieb. Wäre dies so korrekt?

# Ja.

Wie eng ist satzungsfremde Ausgabe definiert? Wäre es schon Satzungsfremd, wenn z. B. die Mitglieder eines Fußballvereins an einem Laufwettbewerb teilnehmen und der Verein die Startgebühr der Sportler übernimmt?

# Nein, da sehe ich eine klaren Bezug zum Fußball, weil auch Training (hier z.B. Ausdauer) zum Sportbetrieb gehört.

Kommt es hier auf den Wortlaut der Satzung an? Bei Zweck ist die Förderung des Sports wäre die Ausgabe entsprechend i. O., bei einer Satzung mit dem Zweck Förderung der Sportart Fußball n. O. -> Mitgliederpflege?

# Es geht schon um die konkreten Satzungszwecke. So wäre z.B. die Teilnahme an einem Basketballturnier sicher nur schwer darstellbar.

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: Matze ()
Datum: 04.04.2024

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

Eine weiter Frage hat sich noch ergeben:

Wenn wir als Verein mit einem Info/Mitmachstand an einem Sportfest der Stadt teilnehmen und hier ausschließlich Ausgaben haben (Marketingmaterial, Material zum Standaufbau, etc.) jedoch keinerlei Einnahmen aus dieser Veranstaltung generien, wie sind die entstanden Aufwendungen dann zu buchen?

Muss ich hierfür einen Zweckbetrieb Sport eröffnen oder kann ich die Kosten einfach im ideelen Bereich (z. B. unter Marketingkosten oder sonstige Kosten) verbuchen?

Re: Einkauf&Zuzahlung Sportbekleidung
von: pfeffer ()
Datum: 05.04.2024

Wenn wir als Verein mit einem Info/Mitmachstand an einem Sportfest der Stadt teilnehmen und hier ausschließlich Ausgaben haben (Marketingmaterial, Material zum Standaufbau, etc.) jedoch keinerlei Einnahmen aus dieser Veranstaltung generien, wie sind die entstanden Aufwendungen dann zu buchen?

# Das hängt von den Angeboten ab, die dort präsentiert werden. Werbung für Sportkurse fällt in den Zweckbetrieb, Mitgliederwerbung in den ideellen Bereich.

Muss ich hierfür einen Zweckbetrieb Sport eröffnen oder kann ich die Kosten einfach im ideelen Bereich (z. B. unter Marketingkosten oder sonstige Kosten) verbuchen?

# Da auch der Zweckbetrieb ertragssteuerfrei ist, spielt das eigentlich keine Rolle. Ein Aufteilung wäre vor allem bei Vorsteuerabzug sinnvoll.
Einen Zweckbetrieb Sport würde man aber nicht "eröffnen", weil Ausgaben dort ja nur anfallen können, wenn es auch Einnahmen gibt. Wenn es den Zweckbetrieb also nicht schon gibt, fallen die Kosten in den ideellen Bereich.