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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn wir als Verein mit einem Info/Mitmachstand an > einem Sportfest der Stadt teilnehmen und hier > ausschließlich Ausgaben haben (Marketingmaterial, > Material zum Standaufbau, etc.) jedoch keinerlei > Einnahmen aus dieser Veranstaltung generien, wie > sind die entstanden Aufwendungen dann zu buchen? > > # Das hängt von den Angeboten ab, die dort > präsentiert werden. Werbung für Sportkurse fällt > in den Zweckbetrieb, Mitgliederwerbung in den > ideellen Bereich. > > Muss ich hierfür einen Zweckbetrieb Sport eröffnen > oder kann ich die Kosten einfach im ideelen > Bereich (z. B. unter Marketingkosten oder sonstige > Kosten) verbuchen? > > # Da auch der Zweckbetrieb ertragssteuerfrei ist, > spielt das eigentlich keine Rolle. Ein Aufteilung > wäre vor allem bei Vorsteuerabzug sinnvoll. > Einen Zweckbetrieb Sport würde man aber nicht > "eröffnen", weil Ausgaben dort ja nur anfallen > können, wenn es auch Einnahmen gibt. Wenn es den > Zweckbetrieb also nicht schon gibt, fallen die > Kosten in den ideellen Bereich.
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