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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bewirtung von Gastverein
von: Katinka ()
Datum: 19.02.2024

Hallo zusammen! Ich hätte mal eine Frage: wenn mehrere Vereine bei einer städtischen Veranstaltung auftreten und der in der Stadt ansässige Verein die von im eingeladenen Gastvereine mit Essen und Trinken bewirtet, ist die Einnahme bzw. der Auslagenersatz dann im Zweckbetrieb mit der jeweiligen USt in 2023 (7% für Essen, 19 % für Getränke) oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen? Es handelt sich hier um eine mittelalterliches Fest, in dem verschiedene Vereine auftreten. Zu den Gastvereinen werden auch Besucher des Festes durch den ansässigen Verein bewirtet. Diese Einnahmen kommen in den wGB. Nur bei den Gastvereinen bin ich mir nicht ganz sicher. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Re: Bewirtung von Gastverein
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2024

Die Bewirtung ist wegen des fehlenden Satzungsbezuges immer ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie entgeltlich erfolgt.