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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Katinka schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen! Ich hätte mal eine Frage: wenn > mehrere Vereine bei einer städtischen > Veranstaltung auftreten und der in der Stadt > ansässige Verein die von im eingeladenen > Gastvereine mit Essen und Trinken bewirtet, ist > die Einnahme bzw. der Auslagenersatz dann im > Zweckbetrieb mit der jeweiligen USt in 2023 (7% > für Essen, 19 % für Getränke) oder im > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen? Es > handelt sich hier um eine mittelalterliches Fest, > in dem verschiedene Vereine auftreten. Zu den > Gastvereinen werden auch Besucher des Festes durch > den ansässigen Verein bewirtet. Diese Einnahmen > kommen in den wGB. Nur bei den Gastvereinen bin > ich mir nicht ganz sicher. Vielen Dank im voraus > für Eure Hilfe.
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