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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzgrenze
von: Ludwig01 ()
Datum: 02.05.2022

werden die Einnahmen aus Erbbauzins in der Vermögensverwaltung auch zum Gesamtumsatz von 22.500 € für Kleinunternehmer gerechnet?

Re: Umsatzgrenze
von: pfeffer ()
Datum: 02.05.2022

Die Grenze liegt bei 22.000 Euro.
Der Erbauzins ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Er wird also nicht mit eingerechnet.