Re: Rabatte für Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 05.04.2022
Interessanterweise ist diese Frage von Seiten der Finanzverwaltung nicht geregelt. Man darf wohl davon ausgehen, dass das unschädlich ist, wenn es sich um satzungsbezogene Veranstaltungen handelt.
Unklar ist aber, bis zu welcher Höhe. Steuerlich betrachtet wären das ja verdeckte Gewinnausschüttungen oder zumindest sonstige Einkünfte.