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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Interessanterweise ist diese Frage von Seiten der > Finanzverwaltung nicht geregelt. Man darf wohl > davon ausgehen, dass das unschädlich ist, wenn es > sich um satzungsbezogene Veranstaltungen handelt. > Unklar ist aber, bis zu welcher Höhe. Steuerlich > betrachtet wären das ja verdeckte > Gewinnausschüttungen oder zumindest sonstige > Einkünfte.
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