Re: Zusatzinstrument abschreiben?
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2022
Tatsächlich gibt es keine steuerliche Pflicht abzuschreiben, wenn die Anlagen nur im steuerbegünstigten Bereich genutzt werden. Die Abschreibungen gelten nämlich nur für Gewinneinkünfte und die liegen hier nicht vor.
Ich würde mir also gerade in so einem Spezialfall die Arbeit ersparen, bzw. so einfach wie möglich gestalten.