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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Tatsächlich gibt es keine steuerliche Pflicht > abzuschreiben, wenn die Anlagen nur im > steuerbegünstigten Bereich genutzt werden. Die > Abschreibungen gelten nämlich nur für > Gewinneinkünfte und die liegen hier nicht vor. > Ich würde mir also gerade in so einem Spezialfall > die Arbeit ersparen, bzw. so einfach wie möglich > gestalten.
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