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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende des Webhostings
von: carsten.eider@mtv-kreuznach.de ()
Datum: 07.02.2024

Das Hosting der Vereinswebsite läuft über ein Mitglied.
Diese würde nun gerne die angefallenen Kosten als Sachspende einreichen.

Ist dies grundsätzlich möglich.
Kann das in 2024 auch noch für die Jahre ab 2020 erfolgen?

Re: Spende des Webhostings
von: pfeffer ()
Datum: 08.02.2024

Ja, das wäre eine Aufwandsspende. Für weiter zurückliegende Jahr ist der Spendenabzug nicht zulässig, weil bei unüblichen Zahlungsfristen in Frage steht, ob überhaupt eine Zahlungsanspruch bestand (Forderungen aus 2020 sind jedenfall zum 1.01.2024 verjährt).
Wenn das Webhosting aus betrieblichen Mitteln erfolgt, kann aber eine Rechnung gestellt werden. Steuerliche Vorteile bringt die Spende dann aber nicht.