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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden vor Erteilung der Gemeinnützigkeit
von: qwerts2 ()
Datum: 27.01.2024

Hallo,

folgende Situation (alle Tage im Folgenden sind fiktiv gewählt):

Am 01.02.XX hatten wir Gründungsversammlung
Am 01.07.XX wurde der Verein ins Vereinsregister eingetragen.
Am 01.10.XX wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit durch FAs-Bescheid erteilt.

Am 01.05.XX (also noch VOR Erteilung Gemeinnützigkeit) erhielt der Verein bereits Spenden.

1. Stellt das grds. ein Problem dar?

2. Ab wann gilt nun die Gemeinnützigkeit: Wirklich erst ab 01.10.XX? Oder wird diese auch rückwirkend (d.h. ab 01.02.XX anerkannt?

3. Sollte es eigentlich nicht erlaubt sein: Drückt man hier erfahrungsgemäß in der Regel ein Auge zu?



Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Spenden vor Erteilung der Gemeinnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 28.01.2024

1. Stellt das grds. ein Problem dar?

# Nein, der Verein darf aber keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

2. Ab wann gilt nun die Gemeinnützigkeit: Wirklich erst ab 01.10.XX? Oder wird diese auch rückwirkend (d.h. ab 01.02.XX anerkannt?

# Ab den Tag des Bescheides.

3. Sollte es eigentlich nicht erlaubt sein: Drückt man hier erfahrungsgemäß in der Regel ein Auge zu?

# Da ist Vorsicht geboten, weil der Verein haftet.

Re: Spenden vor Erteilung der Gemeinnützigkeit
von: qwerts2 ()
Datum: 29.01.2024

Ok super, danke!