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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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qwerts2 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > folgende Situation (alle Tage im Folgenden sind > fiktiv gewählt): > > Am 01.02.XX hatten wir Gründungsversammlung > Am 01.07.XX wurde der Verein ins Vereinsregister > eingetragen. > Am 01.10.XX wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit > durch FAs-Bescheid erteilt. > > Am 01.05.XX (also noch VOR Erteilung > Gemeinnützigkeit) erhielt der Verein bereits > Spenden. > > 1. Stellt das grds. ein Problem dar? > > 2. Ab wann gilt nun die Gemeinnützigkeit: Wirklich > erst ab 01.10.XX? Oder wird diese auch rückwirkend > (d.h. ab 01.02.XX anerkannt? > > 3. Sollte es eigentlich nicht erlaubt sein: Drückt > man hier erfahrungsgemäß in der Regel ein Auge > zu? > > > > Vielen Dank für Eure Hilfe!
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