Re: Verkauf von Pferd als Reitverein - wo buchen?
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2024
Verkaufserlöse werden dort verbucht, wo der entsprechende Vermögensgegenstand genutzt wird; grundsätzlich hier also im Zweckbetrieb. Das Finanzamt könnte aber - weil die Verkäufe regelmäßig vorkommen - hier eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit sehen.
Ich würde es einfach dem Zweckbetrieb zuordnen, aber für den Fall, dass das Finanzamt dem nicht folgt entsprechende Rückstellungen für Steuernachzahlungen bilden.