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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Verkaufserlöse werden dort verbucht, wo der > entsprechende Vermögensgegenstand genutzt wird; > grundsätzlich hier also im Zweckbetrieb. Das > Finanzamt könnte aber - weil die Verkäufe > regelmäßig vorkommen - hier eine eigenständige > gewerbliche Tätigkeit sehen. > Ich würde es einfach dem Zweckbetrieb zuordnen, > aber für den Fall, dass das Finanzamt dem nicht > folgt entsprechende Rückstellungen für > Steuernachzahlungen bilden.
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