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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verköstigung von Wwoofern / wwoof
von: pkv ev ()
Datum: 08.04.2021

Hallo Herr Pfeffer,

unser gemeinnütziger Verein betreibt einen Gemeinschaftsgarten. Wir überlegen uns gerade, ob wie Wwoofern die Möglichkeit geben können von unserem Wissen und unseren Erfahrungen zu lernen.

Beim Konzept wwoof ist es so, dass Menschen auf einem Hof kostenlos unterkommen (Schlafen und Essen) und dafür von den Projekten lernen können. Der Hof wiederum profitiert von der kostenlose Arbeitskraft.

Das Schlafen könnte direkt in unserem Gemeinschaftsgarten sein, zb. durch zelten. Aber wie sieht es mit der Verpflegung aus?

1. Könnte unser Verein die Verpflegung zahlen?

2. Wenn ja, welches Konto müsste man da nehmen?

3. Auf was müsste noch geachtet werden? Bei Vereinsmitgliedern gilt ja zb. nicht mehr als 40 Euro pro Jahr, aber Wwoofer sind keine Vereinsmitglieder sondern helfen einfach so ehrenamtlich mit.

Vielen lieben Dank

Re: Verköstigung von Wwoofern / wwoof
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2021

Man kann die Verpfllegung als Vergütung (Sachlohn) gestalten. Dann gelten die Sachbezugswerte (Mahlzeitengestellung). Das kann im Rahmen des Ehrenamtsfreibetrag lohnsteuerfrei sein. Allerdings würde eine Vollverpflegung die Pauschale weit übersteigen.
Mangels anderer Vergütung bliebt der Sachlohn aber wohl ohnehin unter der Besteuerungsgrenze. Allerdings besteht Sozialversicherungspflicht.

Re: Verköstigung von Wwoofern / wwoof
von: pkv ev ()
Datum: 08.04.2021

da es sicherlich so einige Vereine gibt, die Wwoofer bei sich aufnehmen kann ich mir nicht vorstellen, dass diese die Verpflegung privat zahlen oder es als Sachbezug ansehen.

Für uns ist es so, dass wir im Bereich Umweltbildung unseren Schwerpunkt haben und die Wwoofer daher bei uns ein kostenloses Bildungsangebot erhalten. Die Kosten der Verpflegung wären für uns daher einfache Aufwendungen.

Leider findet man dazu rein gar nichts im Netz... Wir danken für Ihre Meinung und werden uns noch mal an WWOOF Deutschland mit der Frage wenden.

Re: Verköstigung von Wwoofern / wwoof
von: pkv ev ()
Datum: 13.04.2021

Nochmals Hallo,

ich habe mich nun kurz mit Wwoof-Deutschland ausgetauscht.

Es stellt sich nun wie folgt dar:
- es gibt keinen Leistungsaustausch
- gerade durch den den fehlenden Tausch wird eine zwanglose Lernsituation ermöglicht
- der Zweck ist der "Erfahrungsaustausch über ökologische Landwirtschaft und Gärtnern zu fördern"

- Die Gastfreundschaft durch Essen und Übernachtung ist dabei an keinerlei Ansprüche geknüpft und gründen daher auch kein Arbeitsverhältnis.


Der Zweck stimmt mit unseren Satzungszwecken überein. Soweit so gut. Ich als Laie würde einfach ein Aufwandskonto im ideellen Bereich eröffnen und es "Aufwendungen für Erfahrungsaustausch" nennen.

Spricht irgendetwas dagegen?

Re: Verköstigung von Wwoofern / wwoof
von: pfeffer ()
Datum: 13.04.2021

Die Gastfreundschaft durch Essen und Übernachtung ist dabei an keinerlei Ansprüche geknüpft und gründen daher auch kein Arbeitsverhältnis.

# Das ist aber ein Problem, weil die Verpflegung sonst nur als Annehmlichkeit behandelt werden kann, was in dem Umfang nicht möglich ist.

Der Zweck stimmt mit unseren Satzungszwecken überein. Soweit so gut. Ich als Laie würde einfach ein Aufwandskonto im ideellen Bereich eröffnen und es "Aufwendungen für Erfahrungsaustausch" nennen.

# Aber letztlich muss es ja Belege für die Ausgaben für die Verpflegung geben. Bei Nachprüfungen gäbe es dann ein Problem.