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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Gastfreundschaft durch Essen und Übernachtung > ist dabei an keinerlei Ansprüche geknüpft und > gründen daher auch kein Arbeitsverhältnis. > > # Das ist aber ein Problem, weil die Verpflegung > sonst nur als Annehmlichkeit behandelt werden > kann, was in dem Umfang nicht möglich ist. > > Der Zweck stimmt mit unseren Satzungszwecken > überein. Soweit so gut. Ich als Laie würde einfach > ein Aufwandskonto im ideellen Bereich eröffnen und > es "Aufwendungen für Erfahrungsaustausch" nennen. > > > # Aber letztlich muss es ja Belege für die > Ausgaben für die Verpflegung geben. Bei > Nachprüfungen gäbe es dann ein Problem.
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