Verköstigung von Wwoofern / wwoof
von: pkv ev ()
Datum: 08.04.2021
Hallo Herr Pfeffer,
unser gemeinnütziger Verein betreibt einen Gemeinschaftsgarten. Wir überlegen uns gerade, ob wie Wwoofern die Möglichkeit geben können von unserem Wissen und unseren Erfahrungen zu lernen.
Beim Konzept wwoof ist es so, dass Menschen auf einem Hof kostenlos unterkommen (Schlafen und Essen) und dafür von den Projekten lernen können. Der Hof wiederum profitiert von der kostenlose Arbeitskraft.
Das Schlafen könnte direkt in unserem Gemeinschaftsgarten sein, zb. durch zelten. Aber wie sieht es mit der Verpflegung aus?
1. Könnte unser Verein die Verpflegung zahlen?
2. Wenn ja, welches Konto müsste man da nehmen?
3. Auf was müsste noch geachtet werden? Bei Vereinsmitgliedern gilt ja zb. nicht mehr als 40 Euro pro Jahr, aber Wwoofer sind keine Vereinsmitglieder sondern helfen einfach so ehrenamtlich mit.
Vielen lieben Dank