Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2024
Aufruf an die Eltern, sich an Geschenken (z.B. Ostergeschenk) für die Erzieher zu beteiligen; die eingegangene Summe wird komplett verwendet, um den Erziehern ein kleines "Dankeschön" zu überreichen.
Ist das zulässig und wie wird das verbucht?
# Ja, das geht. Im Rahmen von Aufmerksamkeiten sieht die Finanzverwahltung dafür sogar einen eigenen Steuerfreibetrag von 60 € pro Jahr vor. Wenn die Geschenke in diesem Rahmen bleiben, gibt es keine Bedenken.
Fall 2: Planung einer Kinderveranstaltung (entspricht Satzung)
es wird ein pauschaler Eintrittspreis von uns verlangt;
Nun bieten Eltern an, Essen und Getränke für ein Buffet zu sponsern. Es kam nun die Frage auf, ob den Eltern für die Auslagen ein Zuwendungsnachweis in Höhe des Rechnungsbelegs ausgestellt werden darf.
# Ja, das sind Sachspenden, weil eine satzungsmäßige Verwendung erfolgt.
Die Frage ist allenfalls, wie man den Wert dieser Sachspenden ermittelt. Wenn eine Rechnung des Caterers oder Lieferanten vorliegt, ist das kein Problem