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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Aufruf an die Eltern, sich an Geschenken (z.B. > Ostergeschenk) für die Erzieher zu beteiligen; die > eingegangene Summe wird komplett verwendet, um den > Erziehern ein kleines "Dankeschön" zu > überreichen. > Ist das zulässig und wie wird das verbucht? > > # Ja, das geht. Im Rahmen von Aufmerksamkeiten > sieht die Finanzverwahltung dafür sogar einen > eigenen Steuerfreibetrag von 60 € pro Jahr vor. > Wenn die Geschenke in diesem Rahmen bleiben, gibt > es keine Bedenken. > > Fall 2: Planung einer Kinderveranstaltung > (entspricht Satzung) > es wird ein pauschaler Eintrittspreis von uns > verlangt; > Nun bieten Eltern an, Essen und Getränke für ein > Buffet zu sponsern. Es kam nun die Frage auf, ob > den Eltern für die Auslagen ein Zuwendungsnachweis > in Höhe des Rechnungsbelegs ausgestellt werden > darf. > > # Ja, das sind Sachspenden, weil eine > satzungsmäßige Verwendung erfolgt. > Die Frage ist allenfalls, wie man den Wert dieser > Sachspenden ermittelt. Wenn eine Rechnung des > Caterers oder Lieferanten vorliegt, ist das kein > Problem
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