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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: Sita ()
Datum: 17.01.2024

Hallo,

wir sind ein neu gegründeter Förderverein einer Kita und fördern gem. Satzung die Erziehung.

Es kamen folgende Frage auf, bei denen wir etwas unsicher sind, wie sie buchhalterisch zu behandeln sind?

Fall 1:
Aufruf an die Eltern, sich an Geschenken (z.B. Ostergeschenk) für die Erzieher zu beteiligen; die eingegangene Summe wird komplett verwendet, um den Erziehern ein kleines "Dankeschön" zu überreichen.
Ist das zulässig und wie wird das verbucht?

Fall 2: Planung einer Kinderveranstaltung (entspricht Satzung)
es wird ein pauschaler Eintrittspreis von uns verlangt;
Nun bieten Eltern an, Essen und Getränke für ein Buffet zu sponsern. Es kam nun die Frage auf, ob den Eltern für die Auslagen ein Zuwendungsnachweis in Höhe des Rechnungsbelegs ausgestellt werden darf.

Ich bedanke mich für die Hilfe im voraus!

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2024

Aufruf an die Eltern, sich an Geschenken (z.B. Ostergeschenk) für die Erzieher zu beteiligen; die eingegangene Summe wird komplett verwendet, um den Erziehern ein kleines "Dankeschön" zu überreichen.
Ist das zulässig und wie wird das verbucht?

# Ja, das geht. Im Rahmen von Aufmerksamkeiten sieht die Finanzverwahltung dafür sogar einen eigenen Steuerfreibetrag von 60 € pro Jahr vor. Wenn die Geschenke in diesem Rahmen bleiben, gibt es keine Bedenken.

Fall 2: Planung einer Kinderveranstaltung (entspricht Satzung)
es wird ein pauschaler Eintrittspreis von uns verlangt;
Nun bieten Eltern an, Essen und Getränke für ein Buffet zu sponsern. Es kam nun die Frage auf, ob den Eltern für die Auslagen ein Zuwendungsnachweis in Höhe des Rechnungsbelegs ausgestellt werden darf.

# Ja, das sind Sachspenden, weil eine satzungsmäßige Verwendung erfolgt.
Die Frage ist allenfalls, wie man den Wert dieser Sachspenden ermittelt. Wenn eine Rechnung des Caterers oder Lieferanten vorliegt, ist das kein Problem

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: Sita ()
Datum: 17.01.2024

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: Sita ()
Datum: 19.01.2024

Vielen Dank noch einmal für die Antwort!

Dürften denn diese Sachspenden auch auf der Veranstaltung verkauft werden, wenn dafür eine Sachspendenquittung ausgestellt wurde?

Danke für die Erläuterung im voraus!

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2024

Ein Verkauf von Sachspenden verstößt nach herrschender Meinung gegen das spendenrechtliche Mittelbindungsgebot. Deswegen darf man für Sachspenden, die zum Verkauf bestimmt sind, keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: Chris ()
Datum: 22.01.2024

Zu dem Thema "Erziehergeschenke" würde ich mich gerne ebenfalls austauschen:

Auch wir sind ein Förderverein Kita; alles Finanzielle läuft über uns und alles Organisatorische über den Elternbeirat; Bei den Erziehergeschenken diskutieren wir immer wieder: wenn Geld von den Eltern für Erziehergeschenke (Weihnachten) gesammelt wird und der Betrag vollständig hierfür ausgegeben wird, muss das ja nicht über den Verein gemacht werden, sondern kann doch über den Elternbeirat abgewickelt werden.

Wir haben eine Besonderheit, dass eine Erzieherin ihr 20-jähriges Jubiläum feiert und sich auch hier alle Eltern mit einem Geldbetrag an einem Geschenk beteiligen möchten: die 60 EUR werden also mit Sicherheit überschritten und dies könnte m.E. nicht über den Verein, sondern vom Elternbeirat organisiert werden (Geld einsammeln und Geschenke kaufen oder sogar als Geldgeschenk übergeben).

Wie organisieren das andere Fördervereine? Danke für den Austausch :)

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: pfeffer ()
Datum: 22.01.2024

Erzieher sind ja Angestellte des Vereins. Da gibt es neben der Annehmlichenkeitengrenze von 60 Euro jährlich auch noch die Sachbezugsgrenze vom 44 Euro pro Monat. Deswegen hätte ich da keine Bedenken.

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: Sita ()
Datum: 30.01.2024

Darf ich hier nochmal nachfragen: Wir verbuchen Geldeinnahmen (Beteiligung der Eltern an Erziehergeschenken) auf die Barkasse oder Bankkonto und buchen dagegen die Rechnungssummen für die Geschenke; fallen diese Ausgaben dann im Zweckbereich an?



Edited 1 time(s). Last edit at 30.01.2024 by pfeffer.

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2024

Bei einem Kindergarten wird das in den Zweckbetrieb fallen (Repräsentationsaufwendungen), weil der Zweckbetrieb ja meist den ganzen Verein umfasst - auch die meisten Zuschüsse, weil es sich um unechte Zuschüsse (Entgelt von dritter Seite) handelt

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: Sita ()
Datum: 13.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

bzgl. Fall 2 habe ich eine Frage:
die Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten werden auf den Zweckbetrieb gebucht (Förderverein Kita, gem. Satzung: Durchführung von Kitaveranstaltungen), richtig?

Ausgaben für die Veranstaltung (Getränke) werden auf Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht.

Ist es schädlich, wenn wir dadurch im wGB im Minus sind (durch o.g. Ausgaben) und im Zweckbetrieb (durch Summe Eintritt) die Einnahmen verbuchen? Info: Getränke wurden von uns gekauft und dafür an der Theke eine Spendenbox aufgestellt.
Haben Sie einen Tipp für mich, wo wir uns mehr Infos einholen können, wie sich die Ausgaben /Einnahmen insbesondere bei der Abgrenzung Zweckbetrieb und wGB voneinander unterscheiden?
Vielen Dank!

Re: Buchhalterische Zuordnungen Förderverein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 13.02.2024

die Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten werden auf den Zweckbetrieb gebucht (Förderverein Kita, gem. Satzung: Durchführung von Kitaveranstaltungen), richtig?

# Ja.

Ausgaben für die Veranstaltung (Getränke) werden auf Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht.

# Ja.

Ist es schädlich, wenn wir dadurch im wGB im Minus sind (durch o.g. Ausgaben) und im Zweckbetrieb (durch Summe Eintritt) die Einnahmen verbuchen? Info: Getränke wurden von uns gekauft und dafür an der Theke eine Spendenbox aufgestellt.

# Ich würde die Spenden als Einnahmen des wGB verbuchen.

Haben Sie einen Tipp für mich, wo wir uns mehr Infos einholen können, wie sich die Ausgaben /Einnahmen insbesondere bei der Abgrenzung Zweckbetrieb und wGB voneinander unterscheiden?

# Ich kann hier auf das ABC der Zweckbetriebe verweisen.