Re: Einnahmen im nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2021
Den Zweckbetrieb gibt es nur in gemeinnützigen Vereinen, richtig?
# Ganz richtig.
Also zählt jede Einnahme zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und es gilt nicht die Freigrenze von 35000 EUR ?
Ja, auch die Freigrenze (mittlerweile aber 45.000) gilt nur für gemeinnützige Körperschaften.
Auch der nicht gemeinnützige Verein hat aber einen Freibetrag bei Körperschaft- und Gewerbesteuer (also beim Überschuss/Gewinn) von 5.000 Euro.