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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Den Zweckbetrieb gibt es nur in gemeinnützigen > Vereinen, richtig? > > # Ganz richtig. > > Also zählt jede Einnahme zum wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb und es gilt nicht die Freigrenze > von 35000 EUR ? > > Ja, auch die Freigrenze (mittlerweile aber 45.000) > gilt nur für gemeinnützige Körperschaften. > Auch der nicht gemeinnützige Verein hat aber einen > Freibetrag bei Körperschaft- und Gewerbesteuer > (also beim Überschuss/Gewinn) von 5.000 Euro.
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