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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Belege für Kontobewegungen
von: Turandot ()
Datum: 09.01.2024

Hi,

ich bin mir gerade etwas unsicher hinsichtlich des Grundsatzes „Keine Buchung ohne Beleg“, im Falle von Bewegungen auf dem Girokonto.
Es gibt ja auf der einen Seite Buchungen auf dem Konto, zu dem wir grundsätzlich auch eine Rechnung erhalten (z.B. Telefonanschluß, Gas, Wasser), da dient die jeweilige Rechnung natürlich als Beleg.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Buchungen, bei denen wir keinerlei Rechnungen oder Nachweise erhalten (z.B. Erbpacht, Rundfunkbeitrag, oder auf Eingangsseite wenn jemand eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag überweist).
Sind für die Fälle, in denen keine Rechnungen existieren, jeweils einen Ein-/Ausgabenbeleg zu erstellen, oder ist der Kontoauszug der Bank hier bereits der entsprechende Beleg?

Re: Belege für Kontobewegungen
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2024

Grundsätzlich ist auch der Kontoauszug ein Beleg. Für viele Zahlungen liegen Belege in Form von Verträgen vor. Die Regel lautet, "keine Buchung ohne Beleg". Das heißt nicht, dass für jede Buchung ein eigener Beleg vorliegen muss. Das gilt vor allem für Dauerschuldverhältnisse. Für den Rundfunkbeitrag z.B. müsste der Verein einen Bescheid erhalten haben.