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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich ist auch der Kontoauszug ein Beleg. > Für viele Zahlungen liegen Belege in Form von > Verträgen vor. Die Regel lautet, "keine Buchung > ohne Beleg". Das heißt nicht, dass für jede > Buchung ein eigener Beleg vorliegen muss. Das gilt > vor allem für Dauerschuldverhältnisse. Für den > Rundfunkbeitrag z.B. müsste der Verein einen > Bescheid erhalten haben.
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