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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kopie eines Kassenbelegs/Anteiliger Betrag
von: Turandot ()
Datum: 28.12.2023

Hallo an alle,
bei uns ist es üblich, dass Mitglieder für unsere Veranstaltungen bestimmte Getränke einkaufen; sie geben dann den jeweiligen Kassenbon bei mir ab und erhalten ihre Kosten erstattet. Ich kann den jeweiligen Betrag dann entsprechend verbuchen und die Steuer als Vorsteuer geltend machen. So weit, so gut.
Jetzt habe ich einen Fall, wo ein Mitglied mir lediglich eine Kopie eines Kassenbons einreichen konnte, von dem er auch nur einen Teil erstattet benötigt. Die Begründung dahinter ist, dass die Getränke, die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden, ursprünglich für eine andere Institution besorgt wurden, dort aber übrig geblieben sind und das Original des Beleges eben dort zur Kostenerstattung eingereicht werden muss.

Jetzt bin ich leicht verunsichert, ob das für's Finanzamt so akzeptabel ist (also Kopie des Kassenbons, mit dem Vermerk, dass nur Teile der Kosten erstattet wurden), oder ob hier eine andere Art von Nachweis benötigt wird. Ich kann ja nicht kontrollieren, ob die anderen Beteiligten hier den gleichen Betrag womöglich nochmal erstatten und geltend machen. Andererseits ist es ja aber auch nicht meine Verantwortung, dass es bei anderen richtig zugeht.
Würdet ihr das so akzeptieren?

Re: Kopie eines Kassenbelegs/Anteiliger Betrag
von: W. Pfeffer ()
Datum: 28.12.2023

Für den Vorsteuerabzug wird eine solche Kopie nicht ausreichen.

Re: Kopie eines Kassenbelegs/Anteiliger Betrag
von: Turandot ()
Datum: 28.12.2023

W. Pfeffer schrieb:
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> Für den Vorsteuerabzug wird eine solche Kopie
> nicht ausreichen.

Das habe ich mir schon irgendwie gedacht.

Welcher Aspekt ist denn hier der Ausschlaggebende; Dass es sich nur um eine Kopie des Kassenbons handelt, oder dass es nur um einen Teibetrag handelt?
Gibt es hier eine einfache Möglichkeit dies irgendwie korrekt hinzubekommen? Ein Eigenbeleg durch das Mitglied würde ja ebensowenig einen Vorsteuerabzug erlauben.

Andererseits geht es um einen niedrigen zweistelligen Betrag; vermutlich ist es vom Aufwand her am sinnvollsten hier einfach auf den Vorsteuerabzug zu verzichten.

Re: Kopie eines Kassenbelegs/Anteiliger Betrag
von: W. Pfeffer ()
Datum: 29.12.2023

Ich sehe da keine Lösung, wenn der Originalbeleg nicht vorliegt.
Wenn der Betrag nicht hoch ist, ist das ja auch kein gravierendes Problem. Der Betriebsausgabenabzug stellt weniger hohe Anforderungen. Da genügt die Abrechnung des Mitglieds unter Beilage der Kopie.