Kopie eines Kassenbelegs/Anteiliger Betrag
von: Turandot ()
Datum: 28.12.2023
Hallo an alle,
bei uns ist es üblich, dass Mitglieder für unsere Veranstaltungen bestimmte Getränke einkaufen; sie geben dann den jeweiligen Kassenbon bei mir ab und erhalten ihre Kosten erstattet. Ich kann den jeweiligen Betrag dann entsprechend verbuchen und die Steuer als Vorsteuer geltend machen. So weit, so gut.
Jetzt habe ich einen Fall, wo ein Mitglied mir lediglich eine Kopie eines Kassenbons einreichen konnte, von dem er auch nur einen Teil erstattet benötigt. Die Begründung dahinter ist, dass die Getränke, die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden, ursprünglich für eine andere Institution besorgt wurden, dort aber übrig geblieben sind und das Original des Beleges eben dort zur Kostenerstattung eingereicht werden muss.
Jetzt bin ich leicht verunsichert, ob das für's Finanzamt so akzeptabel ist (also Kopie des Kassenbons, mit dem Vermerk, dass nur Teile der Kosten erstattet wurden), oder ob hier eine andere Art von Nachweis benötigt wird. Ich kann ja nicht kontrollieren, ob die anderen Beteiligten hier den gleichen Betrag womöglich nochmal erstatten und geltend machen. Andererseits ist es ja aber auch nicht meine Verantwortung, dass es bei anderen richtig zugeht.
Würdet ihr das so akzeptieren?