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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo an alle, > bei uns ist es üblich, dass Mitglieder für unsere > Veranstaltungen bestimmte Getränke einkaufen; sie > geben dann den jeweiligen Kassenbon bei mir ab und > erhalten ihre Kosten erstattet. Ich kann den > jeweiligen Betrag dann entsprechend verbuchen und > die Steuer als Vorsteuer geltend machen. So weit, > so gut. > Jetzt habe ich einen Fall, wo ein Mitglied mir > lediglich eine Kopie eines Kassenbons einreichen > konnte, von dem er auch nur einen Teil erstattet > benötigt. Die Begründung dahinter ist, dass die > Getränke, die dem Verein zur Verfügung gestellt > wurden, ursprünglich für eine andere Institution > besorgt wurden, dort aber übrig geblieben sind und > das Original des Beleges eben dort zur > Kostenerstattung eingereicht werden muss. > > Jetzt bin ich leicht verunsichert, ob das für's > Finanzamt so akzeptabel ist (also Kopie des > Kassenbons, mit dem Vermerk, dass nur Teile der > Kosten erstattet wurden), oder ob hier eine andere > Art von Nachweis benötigt wird. Ich kann ja nicht > kontrollieren, ob die anderen Beteiligten hier den > gleichen Betrag womöglich nochmal erstatten und > geltend machen. Andererseits ist es ja aber auch > nicht meine Verantwortung, dass es bei anderen > richtig zugeht. > Würdet ihr das so akzeptieren?
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