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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausgabe => Spende oder wie?
von: Th. Krämer ()
Datum: 11.11.2020

Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt. Wir als gemeinnütziger Verein organisieren 1x im Jahr eine Kirchenmesse mit 2 befreundeten Vereinen. Für die Organisation und Durchführung dieser Messe zahlt jeder Verein einen Obolus von 200€. Damit sollen dann die Musiker etc. bezahlt werden. Da das alles Freiwillig etc sind, gibt es seitens der "Musik" jetzt keine Rechnung oder einen Beleg.

Ich frage mich, wie und wo (Welcher Bereich Ideeller?) ich diese Ausgabe nun korrekt verbuchen kann ohne Belege bzw. ggf. durch einen Eigenbelege.

Oder ab man das auch als Spendenzahlung verbuchen kann.

Danke

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Ausgabe => Spende oder wie?
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2020

Die Musiker ohne Beleg zu zahlen, ist problematisch. Hier käme z.B. der Ehrenamtsfreibetrag in Frage.
Außerdem kann das evtl. als Aufwandsersatz (Fahrtkosten) behandelt werden.

Re: Ausgabe => Spende oder wie?
von: Th. Krämer ()
Datum: 11.11.2020

pfeffer schrieb:
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> Die Musiker ohne Beleg zu zahlen, ist
> problematisch. Hier käme z.B. der
> Ehrenamtsfreibetrag in Frage.
> Außerdem kann das evtl. als Aufwandsersatz
> (Fahrtkosten) behandelt werden.

Das Geld geben wir nicht direkt dem Musiker. Wir geben es quasi al Spende bei der Kirche ab. Was die damit machen ist dann deren Ding.
Die Frage ist, wie ich sowas verbuchen kann. Geht das als Spendenausgabe, für die ich selber einen Ausgabenbeleg erstelle oder muss ich zwingend eine Quittung des Empfängers haben?
Bei Trinkgeld oder Opferstockbeigabe hätte ich ja ggf. selbe Situation.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Ausgabe => Spende oder wie?
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2020

Das Geld geben wir nicht direkt dem Musiker. Wir geben es quasi al Spende bei der Kirche ab. Was die damit machen ist dann deren Ding.

# Dann ist es eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 2 AO. Das kann man als "hingegebene Spende" buchen.