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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bewirtungsaufwendungen
von: MMOO ()
Datum: 18.12.2023

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Musikverein und haben am Wochenende ein Konzert veranstaltet. Dabei haben Aushilfen mitgewirkt.
Eine Aushilfe hat ein Honorar bekommen. Zwei weitere Aushilfen haben kein Honorar bekommen. Alle drei Aushilfen wurden nach dem Konzert zum Essen in einem Restaurant eingeladen.
Nach meinem Verständnis handelt es sich hier um Bewirtungsaufwendungen?
Diese sind ja grundsätzlich nur nach 70/30 abziehbar. Wie würde ich das (bspw. im SKR 49) richtig verbuchen?

Schonmal vielen Dank für die Beantwortung der Frage!

Re: Bewirtungsaufwendungen
von: pfeffer ()
Datum: 18.12.2023

Bewirtung erfordert einen geschäftlichen Anlass. Damit sind Geschäftspartner gemeint, nicht Mitarbeiter. Ich sehe hier eher Annehmlichkeiten im Rahmen eines besonderen Arbeitseinsatzes oder einen Sachlohn.